Allgemeine Geschäftsbedingungen


BRANDSETTER e.U. / BRANDSETTER Shop
FN 465832y, Salierigasse 1/5, 1180 Wien

 

  1. Geltung, Vertragsabschluss

BRANDSETTER e.U. & BRANDSETTER Shop (im folgenden „BRANDSETTER“ genannt) erbringen Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Die Angebote von BRANDSETTER sind freibleibend und unverbindlich, Geltungszeitraum ist jeweils im Angebot ersichtlich. Die Annahme des Auftrages hat schriftlich zu erfolgen, E-Mail gilt als rechtsverbindlich. In Ausnahmefällen kann es auch zu mündlichen Auftragserteilungen kommen.

  1. Leistungsumfang und Honorar

Das Einsatzpersonal wird von BRANDSETTER entsprechend der Auftragsanforderung ausgewählt. Sollte es während des Einsatzes notwendig sein, andere als im Vertrag vereinbarte Leistungen zu erbringen, so ist dies vorab mit BRANDSETTER abzusprechen. BRANDSETTER kann aus wichtigen Gründen, die dem Auftraggeber mitzuteilen sind, vor oder während der Ausführung eines Auftrags die Durchführung anderen Personen übertragen als ursprünglich vereinbart.

Falls im Zuge eines Auftrages Vorfinazierungen nötig sind, hat BRANDSETTER das Recht, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen, die sich üblicherweise bei 50 bis 70% des Gesamtvolumens bewegen.

Alle Leistungen von BRANDSETTER, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.

Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der BRANDSETTER schriftlich veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird BRANDSETTER den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht.

Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. BRANDSETTER wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von BRANDSETTER schriftlich zu bestätigen.

  1. Preise BRANDSETTER Shop

 Die Preise basieren auf den gültigen Listenpreisen (abrufbar unter: www.brandsetter.shop) zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Sollten sich zwischen der Angebotsstellung und der Lieferung Änderungen der Listenpreise unserer Lieferanten, Kosten für Lieferungen, Zölle oder Steuern verändern, ist BRANDSETTER zu einer entsprechenden Preiserhöhung berechtigt.

  1. Kündigung, Vorzeitige Auflösung

 Nach Auftragersteilung kann das Vertragsverhältnis, soweit nicht gesondert vereinbart, von beiden Parteien unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten gekündigt werden. Für den Fall, dass der Vertragspartner nach Auftragserteilung den Auftrag, aus welchen Gründen auch immer abändert (sodass deren Umfang verringert wird), verpflichtet er sich, BRANDSETTER den bis dahin entstandenen Aufwand auf Stundenbasis zuzüglich entstandener Spesen und Barauslagen abzugelten.

  1. Konzept- und Ideenschutz

Ein von BRANDSETTER erstelltes Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von BRANDSETTER ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet. Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, diese stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die einzigartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben.

Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von BRANDSETTER im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

  1. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

Die Rechnung ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden.

Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.

Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann BRANDSETTER sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist BRANDSETTER nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

  1. Gewährleistung

Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die BRANDSETTER schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch BRANDSETTER zu.  Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.

  1. Haftung und Produkthaftung

Allfällige Haftungsansprüche gegen beauftragte Dritte sind vom Auftraggeber direkt gegen diese geltend zu machen.

Für Beschädigungen bei von BRANDSETTER umgesetzten Veranstaltungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht wurden, haftet jeder selbst. BRANDSETTER wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von BRANDSETTER vorgeschlagene Werbemaßnahme erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das damit verbundene Risiko selbst zu tragen.

Jegliche Haftung von BRANDSETTER für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn BRANDSETTER ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet BRANDSETTER nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie allfällige Schadenersatzforderungen Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme BRANDSETTER selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die BRANDSETTER schad‐ und klaglos: der Kunde hat BRANDSETTER somit sämtliche

finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die BRANDSETTER aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Der Auftraggeber haftet lediglich für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen

  1. Datenschutz

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

  1. Sonstige Bedingungen

Auftraggeber und BRANDSETTER sind berechtigt, alle während der Aktion aufgenommenen Dokumentationen, einschließlich Bild und Filmmaterial, uneingeschränkt für eigene Werbe- und Präsentationszwecke zu nutzen. Diese können eingetragene Marken und Produkte des Auftraggebers beinhalten, sofern der Kunde dies nicht ausdrücklich verneint.

  1. Konkurrenzschutz

Die von BRANDSETTER eingesetzten Personen dürfen für die Dauer von 12 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber weder aushilfsweise noch als feste oder freie Mitarbeiter angestellt bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von 1.000 Euro pro Person vereinbart. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

  1. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der von BRANDSETTER und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Handelsgericht für Wien vereinbart.

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und BRANDSETTER ist ausschließlich

österreichisches Recht anzuwenden.

Stand: 01.01.2019